Überblick über den Studiengang
Studienverlauf/Inhalte
Im Master-Studiengang Psychosoziale Beratung in Sozialer Arbeit (M.A.) erwerben die Studierenden Basiswissen und ausgeprägte Beratungskompetenzen. Sie lernen, mit Familien, Teams und Einzelpersonen zu arbeiten und Beratungs-/Hilfsangebote auftrags-, ressourcen- und lösungsorientiert zu gestalten. In der Psychosozialen Beratung spielt auch die Biografie des Einzelnen eine wichtige Rolle, da sie Hinweise auf die Problementstehung gibt. Auch soziale Umwelten und Einflüsse wirken auf die Lebensführung und die bestehenden Probleme. Diese lernen die Studierenden kennen und verstehen. Wissenschaftliche Grundlagen, Modelle und Rahmenbedingungen gehören zu den Basiskenntnissen und werden inhaltlich ebenfalls behandelt.
Als Master-Absolvent/in können die Studierenden eine Führungs- bzw. Leitungsposition in der Beratungseinrichtung einnehmen. Sie werden dazu qualifiziert, die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konstruktiv und sachgerecht zu analysieren und diese in ihrem Handeln noch professioneller anzuleiten.
Karriere und Zukunft
Für die Absolvent/innen unseres Fernstudienganges finden sich überaus zahlreiche und vielfältige Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise:
- in den Kinder- und Jugendhilfen/ Kindertagesstätte und Familienzentren
- in der Altenhilfe, in Gesundheitshilfen mit Beratungsanteilen, in den Gerichtshilfen und sozialen Hilfen der Justiz,
- in den Hilfen für immigrierte Personen und zur Integration,
- Schulden- und Insolvenzberatung Hilfe für wohnungslose und/oder straffällig gewordene Personen
Die Psychosoziale Beratung kommt dann zum Einsatz, wenn Menschen / deren Familien oder Teams in Krisen- oder Entwicklungssituationen beraterische Unterstützung und Hilfe benötigen.
Zugangsvoraussetzungen
Um zum Fernstudium Psychosoziale Beratung in Sozialer Arbeit (M.A.) zugelassen werden zu können, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abgeschlossenes Bachelor-Studium Soziale Arbeit (B.A.) oder Früh-/Kindheitspädagogik (B.A.) an der DIPLOMA Hochschule mit der Abschlussnote von mindestens „befriedigend“
- bestandene Bachelor-Prüfung/Diplom (Umfang von 180 Credits) in der gleichen bzw. in einer sozialwissenschaftlichen oder sozialwirtschaftlichen Fachrichtung wie Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Soziologie, Medizinalfachberufe (DIPLOMA Hochschule), Gesundheits- und Sozialmanagement, Beratung oder Psychologie oder Wirtschaftswissenschaften mit sozialem Schwerpunkt, Abschlussnote mindestens „befriedigend“
- Einen mindestens zur Bachelor- oder Diplomprüfung gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (entsprechend 180 Credits) mit einem Abschluss von mindestens „befriedigend“
Bewerber/innen, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf „ausreichend“ lautet, sind vom Master-Studium ausgeschlossen. Bewerber/innen mit dem Abschluss „befriedigend“ müssen in einem Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Master-Studium erfolgreich zu absolvieren.
Sämtliche Details zu Studieninhalten, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Studiengebühren erfahren Sie im kostenlosen Infomaterial.
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