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Studienplatzklage Psychologie: Allgemeine Informationen

Psychologie Studienplätze sind rar gesät. Diesen Eindruck bekommt man jedenfalls, wenn man sieht, wie viele Bewerber jedes Jahr leer ausgehen. Das Psychologie Studium ist in Deutschland schon lange Zeit eines der beliebtesten. Deswegen bewerben sich jedes Jahr mehr Interessenten als es Studienplätze gibt. Durch die Zulassungsbeschränkungen mit hohen NCs haben viele Bewerber das Nachsehen. Doch auch, wenn es nicht klappt, gibt es eine Möglichkeit, einen Studienplatz zu bekommen: die Studienplatzklage.

Als Experten zum Thema Studienplatzklage haben wir Christoph Krosch, Anwalt aus Köln, hinzugezogen und alle wichtigen Fragen zur Studienplatzklage in einem Interview geklärt.

Die Grundlage der Studienplatzklage ist Artikel 12 des Grundgesetzes. Er besagt, dass jeder Deutsche seine Ausbildungsstätte frei wählen kann. So kann trotz Absage einer Hochschule die Möglichkeit bestehen, hier doch noch einen Studienplatz zu ergattern und rechtmäßig zum Psychologie Studium zugelassen zu werden.

Natürlich geht es in diesem Fall nicht ohne Unterstützung: Möchtest du dich ins Studium einklagen, solltest du dir zunächst einen Anwalt suchen, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

Der erste Schritt ist nun die Antragsstellung auf „Zulassung außerhalb der Kapazitäten“. Dieser wird bei der Universität gestellt. Ist das Ergebnis negativ, geht es weiter zum Verwaltungsgericht, um die eigentliche Studienplatzklage zu erheben. Das Gericht prüft in diesem Verfahren, ob die Universität auch wirklich alle Kapazitäten bei der Studienplatzvergabe ausgeschöpft hat oder ob es doch noch weitere Studienplätze gibt. Ergibt die Untersuchung, dass die Hochschule weitere Kapazitäten hat, wird sie verpflichtet, diese auch anzubieten. In diesem Fall würde dir ein Studienplatz in Psychologie zugesprochen.

Laut Experten stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang der Studienplatzklage in Psychologie aktuell sehr gut. Anders als beispielsweise im Fachbereich Medizin ist die Anzahl der Studienplatzklagen in Psychologie derzeit noch verhältnismäßig gering.

Das Einreichen der Studienplatzklage ist übrigens auch ohne den Erhalt des Ablehnungsbescheids möglich. Hast du also den Verdacht, keinen Studienplatz zu erhalten, solltest du dich frühzeitig mit einem Anwalt in Verbindung setzen und deine Chancen und Möglichkeiten besprechen.

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Was ist eine Studienplatzklage?

    Die Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, das weitere Studienplatzkapazitäten an Hochschulen aufdeckt. Diese zusätzlichen Plätze werden dann zum Beispiel Studienbewerbern mit weniger gutem Abitur zugewiesen.

  • Was kostet eine Studienplatzklage?

    Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, sodass wir dir hier keinen konkreten Betrag nennen können. Zu den anfallenden Kosten zählen Anwalts- und Gerichtskosten und Anzahl der Verfahren. Du kannst vorab entscheiden, ob du dich nur an einer Hochschule einklagst oder, um deine Chancen zu steigern, direkt an mehreren Hochschulen eine Klage einreichen möchtest. Sehr wahrscheinlich ergeben sich hieraus Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro.

  • Kann ich Klage an mehreren Hochschulen einreichen?

    Ja, kannst du. Du hast die Möglichkeit nicht nur eine Studienplatzklage an einer Hochschule, sondern gleich an mehreren Hochschulen einzureichen.

  • Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

    Die Studienplatzklage dauert zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten.

  • Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?

    Sobald du absehen kannst, dass du keinen Studienplatz in Psychologie erhältst, solltest du dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Die Fristen können zwischen den Hochschulen und Hochschulformen (Universität und Fachhochschule) sowie den Bundesländern variieren. Auf Nummer sicher kann man gehen, wenn man innerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens aktiv wird.

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